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1990-1996

Bau und Planung des neuen Schützenhauses (1990 - 1996)

Nachdem die Schießanlagen des Vereins im Jahre 1985 erneut überprüft wurden stellte sich heraus, daß  umfangreiche bauliche Maßnahmen an der Anlage vorgenommen werden müßten und der finanzielle Aufwand hierfür recht beträchtlich werden könnte. Aus diesem Grund wurde die Diskussion über einen völligen Neubau einer Schießanlage erneut aufgenommen. In der darauf folgenden Mitgliederversammlung im Februar 1986 wurde der grundsätzliche Beschluß gefaßt, sich mit einem Neubau der Schießanlage zu befassen und nach möglichen Standorten Ausschau zu halten. Die Vorstandschaft erhielt den Auftrag, die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit Architekt Karl Halmer aus Wald wurde unverzüglich Verbindung aufgenommen und er wurde gebeten, Entwürfe über ein mögliches Schützenhaus mit Schießanlage zu erarbeiten. Im November 1987 besichtigte die Vorstandschaft zusammen mit Architekt Halmer verschiedene Grundstücke, welche für das geplante Vorhaben evtl. in Frage kommen könnten. Außerdem wurden im Dezember 1987 und im Januar 1988 die neueren Anlagen von benachbarten Vereinen besichtigt. Nach langen und sehr engagierten Diskussionen mußte festgestellt werden, daß die stillgelegte Trasse der Deutschen Bundesbahn vom Gebäude Pudimat in Richtung Egelsee bzw. Sentenhart der wohl günstigste Standort wäre. Zufahrt, Strom, Wasser und sogar Schutzwälle für die Schießbahnen waren bereits vorhanden. Eine sehr rege Diskussionen über die künftige Gestaltung des neuen Schützenhauses setzte ein. Aber es gelang doch bereits zur Mitgliederversammlung am 5. März 1988 Entwürfe vorzulegen.

Die Anwesenden haben sich mehrheitlich für einen Neubau mit Standort in der stillgelegten Bahntrasse entschieden. Diese Entscheidung fiel um so leichter, als der Vorsitzende Karl Nolle von einem recht positiv und ermutigend verlaufenden Gespräch berichten konnte, das er mit der für Vereinsbauten zuständigen Bauberatungsstelle bei der Oberfinanzdirektion Freiburg geführt habe.

Mit den nun gefertigten Bauentwürfen richtete der Verein im April 1988 eine Bauvoranfrage an das Landratsamt Sigmaringen, um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens prüfen zu lassen. Damit begann allerdings eine langjährige Odyssee für den Verein. Von den verschiedensten Seiten wurden Bedenken gegen das Bauvorhaben und gegen den vorgesehenen Standort vorgebracht. Das Landratsamt sah sich letztlich nicht in der Lage, dem Antrag des Vereins stattzugeben und verfügte im Dezember 1988 eine Ablehnung. Dagegen erhob der Verein Widerspruch, der dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt wurde. Dieses lud im Juni 1989 zu einer gemeinsamen Besprechung mit Vertretern des Vereins in das Landratsamt nach Sigmaringen ein. Dabei deutete das Regierungspräsidium an, daß es durchaus Möglichkeiten einer Genehmigung des Bauvorhabens auf dem geplanten Standort geben könnte, allerdings "unter Hintanstellung einiger Bedenken wegen des Landschafts und Naturschutzes". Der Verein müßte aber einige Auflagen in Bezug auf die Gestaltung des Baukörpers, der Bepflanzung der Anlage und in Sachen Naturschutzgebiet "Egelseewiesen" hinnehmen. Da dem Verein an einer baldigen und möglichst positiven Entscheidung lag, wurden nicht nur die Verbandsoberen des Südbadischen Sportschützenverbandes sondern auch der damalige Innenminister und Landtagsabgeordnete Dietmar Schlee in der Angelegenheit eingeschaltet. Dankbar darf heute festgestellt werden, daß von allen Beteiligten dem Verein weitgehende Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zuteil wurde. Architekt Halmer überarbeitete nochmals sämtliche Pläne und ermittelte Baukosten in Höhe von rd. 380.000.- DM. Diese Unterlagen wurden am 10. August 1990 dem Landratsamt als Bauantrag vorgelegt, nachdem auch der Gemeinderat von Wald seine Zustimmung erteilt hatte. Gegen das geplante Bauvorhaben und insbesondere gegen den geplanten Standort hat der BUND sehr starke Bedenken erhoben. Im Juli 1990 wurde vom BUND Regionalverband Bodensee - Oberschwaben eine Petition an den Landtag von Baden - Württemberg gerichtet. Der zuständige Ausschuß hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und alle Argumente sehr eingehend und sorgfältig geprüft. Er kam mit Beschluß vom 16. Mai 1991 zu der Entscheidung, die Petition abzulehnen. Die Genehmigung für das geplante Bauvorhaben am vorgesehenen Standort könne zwar erteilt werden, allerdings habe der Schützenverein einige Auflagen zu erfüllen, die er auch unterschriftlich anzuerkennen habe. Die entsprechende Erklärung hat der Verein dann letztendlich am 6. April 1993 gegenüber dem Landratsamt abgegeben.

Parallel zu dem Genehmigungsverfahren leitete die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege beim Regierungspräsidium Tübingen das Verfahren zur Ausweisung des Moorgebietes "Egelseewiesen" als Naturschutzgebiet ein. Mit Schreiben vom 31. Juli 1991 wurden die Träger öffentlicher Belange angehört und mit den von diesem Naturschutzgebiet berührten und betroffenen Grundstückseigentümern wurde ein Informationsabend durchgeführt. Wesentliche Bedenken wurden sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Anhörung nicht vorgebracht, so daß bereits Mitte 1992 die entsprechende Verordnung veröffentlicht werden und in Kraft treten konnte.

Der Erwerb des Grund und Bodens für das geplante Schützenhaus von der damaligen Deutschen Bundesbahn gestaltete sich recht langwierig. Bereits Mitte der 60er Jahre wurde auf der Strecke Pfullendorf - Schwackenreute der Personenverkehr eingestellt. Ruhestetten hatte bis dahin beim Gebäude Pudimat, ein ehemaliges Bahnwärterhaus, immerhin eine Bedarfshaltestelle. Ab Mitte der 70er Jahre wurde auf dieser Strecke auch kein Güterverkehr mehr abgewickelt und 1989 ließ die Deutsche Bundesbahn sogar sämtliche Gleise und Schwellen entfernen. Damit wurde deutlich, daß eine Wiederaufnahme des Zugverkehrs „nur eine sehr theoretische Annahme" sein konnte, wie auch der Petitionsausschuß feststellte. Die Deutsche Bundesbahn bot die ganze frühere Bahntrasse einschließlich des Geländes beim Bahnhof in Sentenhart zum Kauf an. Endlich konnte am 26. März 1993 der Kaufvertrag zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Gemeinde Wald über den Teil der ehemaligen Bahntrasse von der Markungsgrenze in Richtung Aach-Linz bis zum Gewann „Egelsee", dem Beginn des Naturschutzgebietes, zu einem günstigen Preis abgeschlossen werden. Dem Schützenverein wurde seitens der Gemeinde signalisiert, daß er einen Teil der Fläche für sein Vorhaben zur Verfügung gestellt bekomme. Nachdem auch weitere sehr brennende Fragen der Gesamtfinanzierung gelöst waren, konnte zur Erleichterung der Vorstandschaft am 3. Dezember 1993 vor dem Notariat in Sigmaringen ein Erbbauvertrag zwischen der Gemeinde Wald und dem Schützenverein abgeschlossen werden, der dem Verein eine Nutzungsdauer des Geländes auf 99 Jahre ohne Zahlung eines Erbbauzinses einräumte. Der Schützenverein Ruhestetten wurde damit Erbbauberechtigter des Fl.St.Nr. 204/2 der Mk. Ruhestetten.

Mit der geplanten Baumaßnahme sollte möglicherweise schon 1993, spätestens aber 1994 begonnen werden. Nach Rücksprache mit der Bauberatungsstelle bei der Oberfinanzdirektion Freiburg am 26. November 1992 wurde ein entsprechender Zuschußantrag eingereicht, der Kosten mit 478.000.- DM für das Schützenhaus einschließlich der Schießanlagen für KK, Pistolen und Luftgewehr vorsah. Von seiten des Südbadischen Sportschützenverbandes wurde zugesichert, daß der vorliegende Antrag 1993 in die Bezuschußungsliste aufgenommen werde, allerdings waren an der Planung noch Verbesserungen vorzunehmen und zum Nachweis der gesicherten Finanzierung waren noch einige Unterlagen nachzureichen. In der nun folgenden Mitgliederversammlung am 26. Februar 1993 war naturgemäß der Bau eines neuen Schützenhauses das beherrschende Thema. Bürgermeister Zeh konnte mitteilen, daß das erforderliche Grundstück von der Deutschen Bundesbahn zwischenzeitlich gekauft wurde und seitens des Landratsamtes Sigmaringen der bau- und wasserrechtlichen Genehmigung des Bauvorhabens nichts mehr im Wege stünde. Der Schützenverein müsse sich lediglich noch mit den vorgesehenen Auflagen einverstanden erklären. Daraufhin wurde in dieser Versammlung die Vorstandschaft beauftragt, zusammen mit Architekt Halmer die Planung nochmals zu überarbeiten und den Kostenvoranschlag auf den neuesten Stand zu bringen. Schon früher hat der Gemeinderat zu erkennen gegeben, daß der Schützenverein neben der Überlassung des vorgesehenen Baugrundstückes auch mit einem angemessenen verlorenen Zuschuß rechnen darf. Im April 1993 wurde ein diesbezüglicher Antrag vom Verein an die Gemeinde gestellt und es löste große Freude aus, als Bürgermeister Zeh mitteilte, daß der Gemeinderat am 26. April 1993 beschlossen habe, dem Schützenverein einen Zuschuß in Höhe von 60.000.-DM zu bewilligen. Mit dieser Zusage und mit einem von der Raiffeisenbank Wald - Hohenfels e.G. zu günstigen Konditionen in Aussicht gestellten Darlehen über 118.000.-DM sowie mit dem vorhandenen Eigenkapital von rd. 35.000.-DM war die Finanzierung des großen Bauvorhabens weitgehendst gesichert, zumal mit einem nicht unerheblichen Zuschuß seitens des Badischen Sportbundes zu rechnen war. Wenn nun bei dem geplanten Bauvorhaben das Engagement ebenso groß wird, wie es bei früheren Objekten bereits schon unter Beweis gestellt wurde, dann konnten an der Verwirklichung des Bauvorhabens keine Zweifel mehr aufkommen.

Die Vorstandschaft setzte sich erneut mit Architekt Halmer zusammen und überarbeitete nochmals die endgültigen Planunterlagen. Die voraussichtliche Bausumme wurde nun endgültig auf 498.000.-DM festgesetzt. Von dieser Summe entfielen 101.000.-DM auf den nicht zuschußfähigen Gaststättenbetrieb mit Aufenthaltsraum, Kleinküche und Nebenräumen. Die vom Landratsamt Sigmaringen geforderte Anerkennung der bekannten Auflagen hat der Verein nach eingehender Prüfung unterzeichnet und endlich mit Datum vom 30. April 1993 kam vom Landratsamt Sigmaringen die lang ersehnte „Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Schützenhauses mit Schießanlagen für Luftgewehre, Kleinkaliber und Pistolen auf FI.St.Nr. 204/2 Mk. Ruhestetten". Sicherlich hat der erste Vorsitzende, Oberschützenmeister Karl Nolle, ein Schriftstück selten mit einer so großen Erleichterung und Freude unterzeichnet, wie die Empfangsbescheinigung für diese Baugenehmigung. Endlich hatte man das schon vor Jahren gesteckte Ziel erreicht. Das Warten und die Beharrlichkeit haben sich doch noch gelohnt. Allerdings konnte und durfte mit dem Bau noch nicht begonnen werden, da die Prüfung der Statik noch nicht abgeschlossen war und auch der endgültige Zuschußbescheid des Badischen Sportbundes noch ausstand. Die Verteilung der Zuschüsse sollte erst Ende 1993 oder Anfang 1994 erfolgen. Es hieß also, sich nochmals in Geduld zu üben.

Auf Empfehlung des Südbadischen Sportschützenverbandes in Offenburg wurden die überarbeiteten Unterlagen am 14. Juli 1993 erneut dem Badischen Sportbund in Freiburg vorgelegt. Die nochmalige Überprüfung durch die Bauberatungsstelle bei der Oberfinanzdirektion in Freiburg ergab, daß von den Gesamtbaukosten mit jetzt 498.000.-DM lediglich 379.000.- DM als zuschußfähig anerkannt werden können. Die vorgelegte Finanzierung war nun entsprechend umzustellen. Am 16. August 1993 teilte daraufhin der Südbadische Sportschützenverband mit, daß mit einem Zuschuß in Höhe von 113.700.- DM gerechnet werden darf, wenn sein Finanzierungsvorschlag vom Verein akzeptiert werden könne. Nachdem der Geldwert für Eigenleistungen immerhin mit rd. 160.000.- DM angesetzt werden durfte, hat die Vorstandschaft folgender Finanzierung zugestimmt:

Übereinstimmend waren die Verantwortlichen der Meinung, daß auf Grund dieser Finanzierung ohne großes Risiko die vorgesehene Baumaßnahme in Angriff genommen werden könne, zumal von vielen Mitgliedern spontan bestätigt wurde, bei der Erbringung der erforderlichen Eigenleistungen tatkräftig mitzuhelfen. Der Badische Sportbund teilte schließlich am 19. November 1993 mit, daß dem vorgelegten Antrag samt Finanzierungsnachweis entsprochen werden konnte, die anrechenbaren und somit zuschußfähigen Baukosten auf 379.000.- DM festgesetzt wurden und die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt wird. Der Baubeginn erfolge allerdings auf eigenes Risiko. Damit war zumindest sichergestellt, daß ein Zuschuß bewilligt werden würde und es war wieder eine weitere Hürde aus dem Weg geräumt. Man konnten nun mit Zuversicht und berechtigtem Optimismus in die nächste Mitgliederversammlung gehen.
Auf 25. Februar 1994 wurden die Mitglieder zur Versammlung eingeladen. Einen breiten Raum nahm natürlich wieder das Thema ,,Neubau eines Schützenhauses" ein. Im Unterschied zu früheren Jahren konnten diesmal konkrete Zahlen und Ergebnisse vorgelegt werden. Vorsitzender Nolle wies daraufhin, daß nunmehr zu entscheiden sei, ob unter den dargelegten Bedingungen und Vorgaben gebaut werden soll oder nicht.

Bei dieser Versammlung war auch Kreisschützenmeister Konrad Schmid aus Leibertingen - Thalheim anwesend. Auch er zeigte sich sehr erfreut, daß nun endlich auch der Zuschuß für das Schützenhaus in Ruhestetten genehmigt wurde. Auf besonders eindringliche Weise appellierte er an die Mitglieder, nun eng zusammenzustehen und das Projekt anzupacken. Die Voraussetzungen seien günstig und es gelte nun Zusammengehörigkeit und Einsatzbereitschaft zu beweisen. Er selbst werde dem Verein alle erdenkliche Unterstützung gewähren. Diese aufmunternde Worte haben die Anwesenden doch sehr beeindruckt und ihre Wirkung nicht verfehlt. Bei der nun alles entscheidenden Abstimmung sprachen sich 29 der anwesenden Mitglieder für eine Inangriffnahme des Neubaues aus. Gegenstimmen wurden keine gezählt. Jedoch enthielten sich 8 Mitglieder der Stimme. Sie befürchteten insbesondere, daß das Bauvorhaben für den Verein zu groß werden und ihn in seinem Bestand gefährden könnte. Ein Argument, das durchaus bedacht werden mußte und nicht so ohne weiteres abgetan werden konnte. Aber nach den Ausführungen von Kreisschützenmeister Schmid, von Bürgermeister Müller und Bürgermeister i.R. Zeh war die Mehrheit jedoch der Überzeugung, daß die Finanzierung sehr solide sei und mit der sprichwörtlichen Ruhestetter Einsatzbereitschaft, die schon vielfältig unter Beweis gestellt wurde, werde dieses Vorhaben zu keinem Abenteuer werden. Sie sollten recht behalten. Aber es muß auch besonders betont werden, daß viele von denjenigen, die zur Vorsicht mahnten, mit zu denen zählten und noch zählen, die sich sehr für den Bau eingesetzt und mit am meisten Einsatzstunden beim Bau erbracht haben. Um das Bauvorhaben zügig abwickeln zu können, bestellte die Mitgliederversammlung einen Bauausschuß und stattete diesen mit den für eine solche Maßnahme erforderlichen Befugnissen aus. Seine Zusammensetzung ist aus dem Bericht über den Bauablauf zu entnehmen.

Mit Schreiben vom 10. Mai 1994 erhielt nun der Verein die lang ersehnte Mitteilung des Badischen Sportbundes, daß dem Antrag des Schützenvereins 1960 Ruhestetten e.V. auf Bewilligung eines Zuschusses zum Bau eines Schützenhauses mit Schießanlagen stattgegeben und ein Zuschuß in Höhe von 113.700.--  DM genehmigt wurde. Dies war nun der letzte große Brocken auf dem langen und steinigen Weg zu einem neuen Schützenhaus, der nun endlich ausgeräumt werden konnte. Damit stand der Aufnahme der Bauarbeiten nichts mehr im Wege und man sah den Verantwortlichen die Erleichterung an, welche diese Mitteilung hervorrief. Damit ist der Schützenverein nach über 6 jährigem Planen, zähem und beharrlichem Verhandeln mit Petitionsausschuß, Innenministerium, Landtagsabgeordneten, Regierungspräsidium Tübingen, Landratsamt Sigmaringen, Natur- und Landschaftsschutz, Badischem Sportbund in Freiburg, Bauberatungsstelle der Oberfinanzdirektion Freiburg, Südbadischem Sportschützenverband in Offenburg, Landesschützenmeister, Deutsche Bundesbahn, Gemeinde Wald und mit vielen anderen Stellen und Stationen nun endlich am Ziel. Allen, die den Wunsch des Vereins nach einem eigenen Schützenhaus so tatkräftig unterstützt haben, darf an dieser Stelle herzlich gedankt werden. Im eigentlichen Sinne des Wortes ist nun für den Schützenverein 1960 Ruhestetten e.V. ein Traum in Erfüllung gegangen.

Mit viel Schwung, Tatkraft und großem Eifer wurde nun die neue Aufgabe angepackt. Was von den Mitgliedern des Schützenvereins, von vielen Helfern, Freunden, Spendern und Unterstützern zuwege gebracht wurde, steht nun im Mittelpunkt der Einweihungsfeierlichkeiten. Ein wirklich beeindruckendes Beispiel, was mit Gemeinschaft und wohlverstandenem Miteinander geschaffen werden kann. Es hat Anerkennung und Hochachtung verdient.